Hort

 

 



Eine dritte Variante der Tageseinrichtungen für Kinder ist der Hort, der sich an schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres richtet. Ein Hort hat als sozialpädagogische Einrichtung mit eigenständigem Erziehungs- und Bildungsauftrag die Bestimmung, als Lebensraum für Kinder deren wachsende Selbstständigkeit zu unterstützen, ihre Entwicklung zu fördern und ihnen die manchmal problematische Orientierung und Bindung zu liefern, derer sie bedürfen.

Die sozialen und emotionalen Bedürfnisse der Kinder müssen eine ebenso große Rolle spielen wie ihre individuellen Interessen für die Freizeitgestaltung und die Erfordernisse, die ihre schulische Laufbahn mit sich bringt. Deswegen ist es eine wichtige Auflage für den Hort, eng mit den jeweiligen Schulen zusammenzuwirken, um über die schulische Situation der zu betreuenden Kindern im Bilde zu sein. Häufig wird im Hort nach der Schule ein Mittagessen für die Kinder angeboten, die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung fallen ebenso in den Zuständigkeitsbereich wie in vielen Fällen die Hausaufgabenbetreuung.

Im Falle von lernauffälligen Kindern gibt es bisweilen in diesen Einrichtungen ein spezielles Zusatzangebot und individuelle Betreuung und Förderung. Die Betreuungszeiten sind von Hort zu Hort unterschiedlich, im Regelfall erstrecken sie sich aber von der Zeit nach Schulschluss bis etwa 16 Uhr, mitunter auch länger. Bisweilen gibt es auch Hortangebote, die ein Frühstück und Begleitung zur Schule offerieren.




 
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