Kindergarten

 

Kindergärten sind Tageseinrichtungen, die Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Schulreife aufnehmen und sich nicht nur als Betreuungsstätte, sondern auch als Einrichtung der öffentlichen und frühen Bildung des Kindes verstehen. Der Kindergarten hat als sozialpädagogische Einrichtung nicht nur den Auftrag der Tagesbetreuung des Kindes, das von pädagogisch ausgebildetem Pflegepersonal, das sich aus Erziehern und Kinderpflegern zusammensetzt, nicht nur betreut und beaufsichtigt wird, sondern auch hinsichtlich der Persönlichkeitsentwicklung und Förderung herangebildet wird.

Kindergärten haben einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag und stellen als erste Stufe den Elementarbereich des Bildungssystems dar. Im Kindergarten wird die Erziehung des Kindes in der Familie unterstützt und gefördert, deshalb sind auch die Information und fachliche pädagogische Beratung des oder der Erziehungsberechtigten von wesentlicher Bedeutung. Zum Auftrag des Kindergartens gehört es, die jeweilige Situation jedes einzelnen Kindes zu berücksichtigen und auf seine Lebensumstände einzugehen. Auch soll das Kind zu einer größtmöglichen Selbstständigkeit und Eigenaktivität angeleitet werden, die Lernfreude soll angeregt und gestärkt werden.



 
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